Schon wieder ist ein Quartal vorbei und die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung steht an. Welche Sätze können bei welchen Ausgaben beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden ?

Wir füllen für Sie die Abrechnung korrekt aus und machen Sie auf die Einreichefristen aufmerksam. Gegebenenfalls reichen wir für Sie eine Fristverlängerung ein.

Kontaktieren Sie uns per +41 (0)62   bla962 32 22 oder  info@sngmbh.ch, wir beraten Sie gerne.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme.